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Fischereirecht

Fischereirecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Fischerei betreffen. Daneben versteht man darunter auch das konkrete subjektive Recht (im Sinn einer Berechtigung), ein bestimmtes Gewässer oder einen bestimmten Gewässerabschnitt zu befischen (auch: Fischrecht).

Objekte und Visualisierungen

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FischeputzenAkte II 28Erlaubnisschein zum Fischfang für Rudolf Sichting in Potsdam-Babelsberg 1948
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