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Amtsvorsteher

"In der heutigen Kommunalverwaltung wird der Amtsvorsteher nur noch (wieder) in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein benutzt. In Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet der Begriff den Leiter der Amtsverwaltung, der zugleich Vorsitzender des Amtsausschusses ist. In Schleswig-Holstein ist dies abhängig von der Frage, ob es sich um ein ehrenamtlich oder um ein hauptamtlich geleitetes Amt handelt. In einem ehrenamtlich geleiteten Amt ist der Amtsvorsteher ebenfalls Vorsitzender des Amtsausschusses und zugleich Leiter der Verwaltung. Da es sich um ein Ehrenamt handelt, wird er bei der Verwaltungsleitung vom (hauptamtlich tätigen) leitenden Verwaltungsbeamten unterstützt und vertreten. In einem hauptamtlich geleiteten Amt ist der Amtsvorsteher nur Vorsitzender des Amtsausschusses, die Verwaltungsleitung wird durch einen vom Amtsausschuss gewählten Amtsdirektor wahrgenommen." - (de.wikipedia.org 30.09.2019)

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Der Bezirksrat von BuchenAmtsiegel der Gemeindeverwaltung Bodendorf bis 1969Sterbeurkunde John, 26.07.2945
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