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Kronprinz

Als Kronprinz bezeichnet man in Monarchien mit Erstgeborenen-Nachfolgeordnung (Primogenitur) in der Regel den ältesten Sohn eines Kaisers oder Königs, der nach dem Tod des regierenden Monarchen Inhaber des Throns sein wird, ohne dass es dazu weiterer Rechtsakte bedarf. Der entsprechende Titel in regierenden Fürstenhäusern lautet Erbprinz. In Russland war der Kronprinz der Zarewitsch (wörtlich „Sohn des Zaren“).

Hat der Monarch keinen thronfolgeberechtigten Sohn, so wird sein Verwandter, der nach den Regeln des Staates bzw. des Herrscherhauses den Thron nach seinem Tod einnehmen wird, als Thronfolger, jedoch nicht als Kronprinz, bezeichnet. Dies ist kein Titel, sondern nur eine Funktionsbezeichnung. Diese wird daher zusätzlich zu bestehenden Titeln verwendet.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Postkarte "Kronprinzessin Cecilie"Kronprinzessin Cecilie am StadtschlossBildpostkarte mit Foto der Kronprinzessin Cecilie mit ihrem Sohn Friedrich, 1913Bildpostkarte mit Foto der Kronprinzessin Cecilie aus einem Zugfenster schauend, 1919 (?)Bildpostkarte mit Foto der Kronprinzessin Cecilie, 1908Bildpostkarte mit Foto der Kronprinzessin Cecilie, 1908
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