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Jugendgefängnis

"Eine Jugendstrafanstalt, umgangssprachlich Jugendgefängnis genannt, ist eine Justizvollzugsanstalt, in der Jugendliche und heranwachsende Straftäter bis zum 24. Lebensjahr (§ 114 Jugendgerichtsgesetz) einsitzen. Zusätzlich gibt es in Erwachsenenanstalten spezielle Abteilungen für Jugendliche, die zumeist dem Vollzug der Untersuchungshaft dienen; verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die weiblichen jugendlichen Gefangenen, bei denen aufgrund ihrer geringen Anzahl zumeist keine gesonderten Jugendvollzugsanstalten vorhanden sind." - (de.wikipedia.org 08.09.2021)

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Unbefestigter Weg zum KüchenhornHängeschränkchenHolzschnitzerei "RUSH"
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