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Regierungsbezirk

In vier Bundesländern Deutschlands ist ein Regierungsbezirk (kurz Reg.-Bez.) der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg und Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen). Die Bezeichnung stammt aus der Verwaltungseinteilung Preußens, wo sie Anfang des 19. Jahrhunderts als Königliche Regierung entstand.

Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Predel (Meßtischblatt 2812)Instructionen für die Localschulinspectoren des Regierungsbezirks CoblenzSitz des Regierungspräsidenten in SpeyerÜbersichtskarte des Regierungsbezirks Wiesbaden, 1945.Höhenschichtenkarte des Rgierungsbezirk Komlenz M 1:120000Hundert Milliarden Mark Kassenschein der Landkreise Cochen, Simmern und Zell von 1923
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