Als Polizeiordnung oder Gute Policey (zeitg. auch Policeyordnung) werden landesfürstliche Gesetze der Frühen Neuzeit bezeichnet, die (nach heutigem rechtsdogmatischem Verständnis) verwaltungsrechtliche, regulierungsprivatrechtliche, vereinzelt aber auch strafrechtliche Bestimmungen kodifizierten.
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