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Fahrer

Als Fahrer werden Personen bezeichnet, die bestimmte Fahrzeuge führen. Im Verkehrsrecht spricht man deshalb auch vom Fahrzeugführer. Zum Führen des entsprechenden Fahrzeuges gehört neben der Bedienung der Lenkung auch die des Antriebs, der Bremse und je nach Ausrüstung weiterer Komponenten.

Bei fast allen Fortbewegungsarten durch Motor- oder andere Kräfte werden das Ablegen von Eignungstests, Prüfungen und der Besitz von Lizenzen, Patenten, Berechtigungen oder Bescheinigungen bis hin zu Berufsausbildung und Studium gesetzlich gefordert.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Blechspielzeug: Motorrad mit FahrerBagger im Steinbruch LüptitzStraßenbahn in Territet (Frühjahr 1901)Brücke über Bach Veraye (Frühjahr 1901)Raimund von Hofmannsthal mit seiner Tochter Sarah Arabella bei deren Hochzeit in LondonBVG-Fahrer vor Straßenbahn Nr. 74, 1963, SW-Foto © Kurt Schwarz.
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