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Tarifordnung (Arbeitsrecht)

Rechtsverordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen, trat im Rahmen der nationalsoz. Arbeitsverfassung an die Stelle des Tarifvertrages; durch VO 1971 bis auf drei im Kulturbereich aufgehoben.

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Tarifordnung für die lederherstellenden Betriebe des Wirtschaftsgebietes MittelelbeTarifordnung für die Eisen-, Metall- und elektrotechnische Industrie im Wirtschaftsgebiet Sachsen
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