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Betriebskollektivvertrag

"Der Betriebskollektivvertrag (BKV) wurde in der DDR seit 1951 jährlich auf der Grundlage des Betriebsplans zwischen dem Betriebsleiter und der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) in allen Betrieben, in denen eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen bestanden, abgeschlossen.

Die BKV sollte dazu beitragen, die Planaufgaben zu erfüllen und gezielt zu überbieten sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Der Vertrag sollte "in Einheit mit den Betriebsplänen und Wettbewerbsbeschlüssen die unmittelbare Teilnahme der Werktätigen an der Leitung und Planung des Betriebes und die Entfaltung ihrer schöpferischen Initiativen" sichern." - (de.wikipedia.org 08.01.2022)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Betriebs-Kollektiv-Vertrag VEB LOWA Waggon-, Holz- und Stahlbau Niesky O-LWandzeitung Betriebschronik VLV 1987; BKV 1954Wandzeitung Betriebschronik VLV 1987; BKV 2, 1954Betriebskollektivvertrag 1964 für das Kalikombinat "Werra" Merkers (Rhön)Betriebskollektivvertrag für das Jahr 1959, VEB Kalikombinat "Werra" Merkers (Rhön)
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