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Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag, juristisch auch Kostenanschlag genannt, ist eine kaufmännische Vorkalkulation, die mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist. Ein Kostenvoranschlag dient einem Kunden dazu, sich eine Vorstellung zu verschaffen, was ihn ein bestimmter Auftrag kosten würde. Für den Kunden sind Kostenvoranschläge unverbindlich. Der Kunde kann durch unterschriebene Rücksendung des Kostenvoranschlags diesen einfach annehmen, so dass ein Vertrag mit entsprechendem Inhalt zustande kommt.

Oftmals werden Kostenvoranschläge vom Kunden so bestellt, dass dieser verschiedene Optionen zu- oder abwählen kann, um sie dem individuellen Finanzrahmen anpassen zu können und deren jeweilige wirtschaftliche Vertretbarkeit zu ermitteln. Kostenvoranschläge gibt es in der Technik, z. B. Bauwesen, Kfz-Instandsetzung oder Elektrotechnik, aber auch im Finanzwesen, z. B. bei Lebensversicherungen, und im medizinischen Bereich, z. B. für ärztliche und zahnärztliche Leistungen.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kostenangebot für Überholung Blitzschutzanlage Museum Wolmirstedt, 10.07.1959Skizze eines Brustblattes mit BauchgurtBrief von Georg von St. George ohne Adressatenangabe vom 18./20.07.1844Brief von Franz Xaver Schmitz an das Comité des Goethe Denkmals vom 30.7.1844Kostenvoranschlag des VEB (K) Ausbau Wolmirstedt für Frau Willmann, Wolmirstedt vom 21.04.1960
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