museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de

Statut

"Das Statut (lateinisch statutum ‚Festsetzung‘), oft auch im Plural Statuten verwendet, bezeichnet:

allgemein eine Sammlung bzw. Zusammenfassung von Rechtsnormen, siehe Kodifikation
in der allgemeinen Rechtsgeschichte die Ordnungen und Regeln von Körperschaften, siehe Körperschaft
einen völkerrechtlichen Vertrag, zumeist einen solchen, der eine Institution konstituiert (statuiert), siehe Statut (Völkerrecht)
im internationalen Privatrecht diejenige Rechtsordnung, die zur Entscheidung in der Sache heranzuziehen ist, siehe Personalstatut
eine Satzung eines privatrechtlichen Verbands/Vereins, siehe Satzung (Privatrecht)
im österreichischen und schweizerischen Vereinsrecht einen Gesellschaftsvertrag" - (Wikipedia (de) 14.04.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Statuten des Gewerkschaftshauses "Alter Krug" in Colbitz, 1926"Statut der Schneiderinnung zu Wolmirstedt", 28.08.1851Statut für die Tuchmacher-Innung zu TemplinNaëmi-Wilke-StiftStatut der Schuhmacherinnung 1887Statut der Tuchmacher-Innung zu Spremberg
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]