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Enteignung

"Als Enteignung (im 19. Jahrhundert entlehnt aus frz. expropriation, zu lat. proprius „eigen, eigentümlich“) bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung. In der Umgangssprache wird auch die Konfiskation, der entschädigungslose Entzug, oft als Enteignung bezeichnet. Die Enteignung von Produktionsmitteln bzw. Unternehmen wird meist als Verstaatlichung bezeichnet (laut Artikel 15 des Grundgesetzes als Vergesellschaftung), die Enteignung von Grund und Boden in großem Stil als Bodenreform oder Landreform (Land als Synonym für Grundbesitz). Als Begründung der Enteignungen aus verkehrstechnischen, militärischen und anderen in den Staatsaufgaben liegenden Gründen wird ein übergeordneter, dem Allgemeinwohl dienender Zweck angeführt. Das ist auch bei individuellen Enteignungen meistens die Begründung." - (de.wikipedia.org 12.09.2023)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Flugblatt Aufruf zum Volksentscheid, 30.06.1946Abschrift Verordnung zur Erfassung der entlassenen Personen des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft, 15.05.1946RucksackEnteignungsurkunde der Hutfabrik C. G. Wilke vom 15. Juli 1948SabbatlampeFlaschenetikett Lipsiator
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