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Hofdame

Die Würde einer Hofdame, auch Ehrendame oder Palastdame genannt, wurde den zu einem Hofstaat gehörenden adeligen Damen aufgrund ihres Standes oder des Standes ihres Ehemanns verliehen.

Hofdamen verrichteten Ehrendienste und fungierten als Gesellschafterinnen. Solche Hofämter wurden nur von hoffähigen Adligen bekleidet. Im Gegensatz etwa zur Zofe waren sie in Europa keine Hofbeamten. Als männliches Äquivalent zur Hofdame kann der Ritter – und später der Kammerherr – angesehen werden.

Beide Stände traten vermutlich schon mit den ersten ausgeprägten Fürsten- und Königshöfen in Erscheinung. Die ersten schriftlichen Überlieferungen zu diesem gesellschaftlichen Stand sind über 3000 Jahre alt, zum Beispiel in Ägypten (siehe Nofretete) oder im Chinesischen und im Perserreich.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Festlich geschmücktes Haupt einer archaischen HofdameAuguste-Charles Lemoine: Kaiserin Eugénie im Kreis ihrer HofdamenPorträt einer kurpfälzischen HofdameMaria Elisabeth Wetzel von Marsilien (1687 -?) (Pendant zu HM_1964_0033)Caroline Maria Felicitas Freifrau von Kamecke, geb. Wetzel von Marsilien (1723-1810)Die Prinzessin und der Schweinehirt
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