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Baumeister

Der Begriff Baumeister bezeichnet höhere leitende Personen in der Bauplanung, -ausführung und -überwachung. Er wurde und wird teils um Zusätze ergänzt, die die Fachrichtung oder den Dienstherrn bezeichnen, wie Festungs-, Dom-, Hof-, Regierungs- oder Stadt-. Es kann sich dabei um eine Berufsbezeichnung (z. B. Baumeister) oder eine Funktionsbezeichnung handeln (z. B. Stadtbaumeister). Die Tätigkeit kann freiberuflich, gewerblich, angestellt oder im Beamtenverhältnis erfolgen.Der Begriff unterliegt einem historischen Wandel. Bis zur Etablierung einer akademischen Ausbildung im Bauwesen waren Baumeister die einzigen höheren leitenden Personen im Bauwesen. Sie vereinten Planungs- und Ausführungskompetenz ebenso wie technisches und gestalterisches Wissen. Beim klassischen Baumeister handelt es sich um eine Aufstiegsfortbildung, die noch in Österreich und der Schweiz existiert, jedoch nicht mehr in Deutschland. Der Begriff ist in allen drei Ländern weiterhin gesetzlich geschützt.In Deutschland wird die Bezeichnung nur noch als Funktionsbezeichnung (z. B. Stadtbaumeister, Dombaumeister) oder in einigen Bundesländern als Titel nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats für den höheren bautechnischen Dienst vergeben (Regierungsbaumeister).

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Porträt des Hermann CrampeDer Baumeister Hieronymus von AugsburgPorträtfotografie Max SchmidtPorträtfotografie Herr MittagPorträtfotografie Herr Mittag mit zwei Dackeln (2)Porträtfotografie Herr Mittag mit zwei Dackeln (1)
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