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Postgeheimnis

Postgeheimnis bezeichnet die deutsche Ausformung des demokratischen Grundrechts Briefgeheimnis. Zusätzlich zu diesem ist es wie das Fernmeldegeheimnis in Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz verankert und seine Verletzung durch strafrechtlich § 206 StGB sanktioniert.

Ihm unterliegen nach der Legaldefinition der § 39 Abs. 1 Postgesetz und § 206 Abs. 5 Satz 1 StGB „die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen“. Nach Abs. 2 ist dazu verpflichtet, „wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt“. Die Pflicht besteht „auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist“.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Umschlag eines Briefes von Wilhelm Bartels an Karl Duldhardt, 1934
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