"Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der in den Bundesländern Saarland und Rheinland-Pfalz als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. In Baden-Württemberg waren bis zur Notariatsreform, die am 1. Januar 2018 in Kraft trat, Justizrat (BesGr. R 1) und Oberjustizrat (BesGr. R 1 mit Zulage) als Amtsbezeichnung durch die Landesbesoldungsordnung für Badische Amtsnotare im badischen Rechtsgebiet vorgesehen. Der Titel ist nicht mit der Amtsbezeichnung Justizamtsrat für Beamte in der Justizverwaltung zu verwechseln." - (de.wikipedia.org 14.06.2024)
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