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Stolgebühr

"Als Stolgebühren, auch Taxa Stola, Pfarrgebühr, Accidenzien, bezeichnet man Gebühren bzw. Vergütungen für die Feier sogenannter Kasualien wie die Taufe, kirchliche Trauung und die kirchliche Begräbnisfeier. Der Terminus leitet sich davon ab, dass der zelebrierende Kleriker bei der Feier von Sakramenten und Sakramentalien eine Stola umlegt. Von der Erhebung von Stolgebühren ausgenommen sind die Feier der heiligen Messe, die Spendung des Bußsakramentes und der Krankensalbung.

Der jeweilige Betrag war und ist regional unterschiedlich. Die Stolgebühren besaßen vor der Einführung der Kirchensteuer und in Ländern, in denen es auch heute keine Kirchensteuer gibt, eine höhere Bedeutung als dort, wo Kirchensteuern erhoben werden. Mit der Einführung der Kirchensteuer verloren die Stolgebühren zunehmend an Bedeutung. Im Jahr 1875 wurden diese Gebühren in der evangelischen Kirche für den Pfarrer und den Kirchschullehrer durch ein Fixum im Gehalt abgelöst." - (de.wikipedia.org 20.03.2024)

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