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Gemeinheitsteilung

"Gemeinheitsteilung (auch Gemeinteilung oder Separation) bedeutet die vollständige oder teilweise Aufhebung gemeinschaftlicher Nutzungsrechte an einem landwirtschaftlichen oder forstlichen Grundstück durch Verteilung unter die einzelnen Nutzungsberechtigten (Realteilung) und Ablösung der Grunddienstbarkeiten (Forstabfindung) im 19. Jahrhundert. Als Generalteilung bezeichnete man die Gemeinheitsteilung zwischen verschiedenen Gemeinden, als Spezialteilung die innerhalb einer einzelnen Gemeinde erfolgende Gemeinheitsteilung." - (de.wikipedia.org 16.03.2024)

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Beziehungen zu Objekten

Separationsrezess für die Feldmark der Stadt Teltow 1858 (zeitgenössische Abschrift)
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