museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de

Altenteil

"Altenteil, Ausgedinge (Österreich) oder Austrag (Bayern) heißen die Regelungen zur Altersversorgung, die sich der bisherige Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes bei Abschluss des notariellen Hofübergabevertrages gegenüber seinem Erben und Nachfolger ausbedingt. Der Austrag ist eine Form des Leibgedinges. Eine andere Bezeichnung ist Ausnahme. Der Nutznießer wird bisweilen als Altenteiler, Auszügler oder Ausnehmer bezeichnet." - (de.wikipedia.org 03.01.2024)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Aktenfaszikel Hauskäufe Großschönau
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]