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Wahl

Eine Wahl im Sinne der Politikwissenschaft ist ein Verfahren in Staaten, Gebietskörperschaften und Organisationen zur Bestellung einer repräsentativen Person oder mehrerer Personen als entscheidungs- oder herrschaftsausübendes Organ. Aus Wahlen können Abgeordnete (z. B. bei Landtags- und Bundestagswahlen), Kreis-, Stadt-, Gemeinderäte (bei Kommunalwahlen), Präsidenten und Regierungschefs, Vorstände, Aufsichtsräte, Betriebsräte u. ä. hervorgehen. Diese Amts- oder Mandatsinhaber erhalten ihre Legitimation dadurch, dass eine Personengruppe in einem vorher festgelegten Verfahren ihren Willen äußert. Die Summe der Einzelentscheidungen führt zu der im Wahlergebnis abgebildeten Gesamtentscheidung.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Formular: "Wohungsbauabgabe für die Provinz Sachsen / Bekanntmachung des Wahlausschusses für die Land- und Kreistagswahlen am 20.10.1946Aufruf der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands, 1946USPD-Plakat, 1920Einladung Betriebsrat Regierung Magdeburg, 15. Februar 1933Dein Ja der Verfassung (1968)Der Wahlschmaus
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