museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de

Stadtrecht

"Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze war. Im Gegensatz dazu wurde das Landrecht zumeist von der Landesherrschaft festgelegt. Das Stadtrecht ist kein einheitliches „Stadtgesetz“, sondern besteht aus mehreren Privilegien (Niederlagsrecht, Zölle) und Einzelrechten, von denen meist das Marktrecht das älteste ist. Als Minderstadt werden Orte mit eingeschränktem Stadtrecht bezeichnet.

Das im mitteleuropäischen Raum übliche Stadtrecht geht vermutlich ursprünglich auf italienische Vorbilder zurück, die ihrerseits an den Traditionen der Selbstverwaltung der römischen Städte ausgerichtet waren. Heute ist das „Stadtrecht“ in den DACH-Ländern mit keinen besonderen Rechten mehr verbunden. „Stadt“ ist heute also nicht mehr als eine bloße Bezeichnung und/oder Namensbestandteil einiger Gemeinden." - (de.wikipedia.org 09.01.2022)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Urkunde Stadtrecht JerichowUrkunde über die Stadtrechtsverleihung für RamsdorfReformacion der Stat Franckenfort am Meine des heilige(n) Romische(n) Richs Cam(m)er Ao. 1509Wandbild: "Albrecht II. (der Entartete)"Wandbild: "Margaretha von Hohenstaufen"Steinbach am Taunus und Umgebung
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]