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Glockenweihe

Eine Glockenweihe wird in der römisch-katholischen Kirche dem Neuguss einer oder mehrerer Kirchenglocken oder nach der Fertigstellung einer Kirche vorgenommen. Eine solche Segnung der Glocke erfolgt durch den Bischof, den Pfarrer oder den Kirchenrektor. Das Benediktionale für das deutsche Sprachgebiet (1978) enthält Segnungen für den Glockenguss und die Glockenweihe. Sie gelten als Sakramentalien, als rituell-symbolische Handlungen und Zeremonien, die geistliche Wirkungen bezeichnen. Mit der Segnung („Benediktion“) wird die Glocke für den Gottesdienst bestimmt: Sie zeigt den Beginn des Gottesdienstes an und ruft die Gemeinde zusammen; sie erklingt bei Taufen, Eheschließungen und bei Tod und Begräbnis. Auch fordert Glockengeläut zu privatem Gebet auf, etwa als Angelusläuten.

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Bad Dürkheim, Glockenweihe Ludwigskirche, 1954Bad Dürkheim, Glockenweihe Ludwigskirche, 1954Bad Dürkheim, Glockenweihe Ludwigskirche, 1954Bad Dürkheim, Glockenweihe Ludwigskirche, 1954Bad Dürkheim, Glockenweihe Ludwigskirche, 1954
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