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Konjunkturzuschlag

Von der Bundesregierung für die BRD erlassene Regelung, die jeden Einkommenssteuerpflichtigen (und Körperschaftssteuerpflichtigen) verpflichtete 10% mehr Steuern zu zahlen. Der Konjunkturzuschlag wurde zurückgezahlt. Er wurde 1970 angewendet.
Das entsprechende Gesetz findet sich hier: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl170s1125.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl170s1125.pdf%27%5D__1689260883827

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"Rückzahlung des Konjunkturzuschlags"
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