Die Verdunkelung ist eine Maßnahme des Luftschutzes bei Nacht. Sie soll bei Luftangriffen feindlicher Flugzeuge die Orientierung und das Auffinden der Ziele erschweren. Die Verdunkelung kann in der Bundesrepublik im Verteidigungsfall von den Gemeinden gemäß § 5 Abs. 4 ZSKG angeordnet werden.
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