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Manteltarifvertrag

Manteltarifvertrag (MTV) ist eine spezielle Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich. Teilweise werden Manteltarifverträge auch zwischen der Gewerkschaft und einzelnen Unternehmen vereinbart, z. B. beim Volkswagen Haustarifvertrag.

Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Entgelthöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Laufzeit in einem Entgelttarifvertrag oder in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Entgelt-Rahmentarifvertrag bzw. Entgelt-Rahmenabkommen geregelt wird.

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