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Berliner Zimmer

Das Berliner Zimmer ist eine Besonderheit des Berliner Wohnungsbaus ab Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Verbot der Hinterhofbebauung im Jahr 1925. Durch die Verdichtung des Stadtraums rückten die im Hofbereich befindlichen Wirtschaftsgebäude allmählich näher an die Vorderhäuser heran und wurden aufgestockt, um mehr Wohnraum zu schaffen. Um dem Bedarf nach größeren Wohnungen gerecht zu werden, wurde das Vorderhaus mit dem Seitenflügel verbunden, wobei das Berliner Zimmer als Gelenkraum entstand. Die massenhafte Verbreitung des Berliner Zimmers kann auf eine von Gustav Assmann veröffentlichte Grundrisssammlung zurückgeführt werden. Die Pläne wurden von Baumeistern in Berlin und anderen preußischen Städten, zum Beispiel Magdeburg, Cottbus und Stettin, vielfach als Vorlage genutzt. Die Funktion des Berliner Zimmers war meist unbestimmt. „Es diente in vornehmeren Familien als Esszimmer, als Musik- oder Bibliothekszimmer. Waren die Wohnverhältnisse enger […], bildete es zuweilen Wohn- und Arbeitszimmer von Heimwerkern in einem.“ In den hinteren Räumen befand sich in der Regel der lange Korridor mit dem Entréekasten, auf dem angezeigt wurde, ob an der Vorder- oder Lieferantentür geklingelt wurde oder von der „Herrschaft“ aus den Wohnräumen im Vorderbereich. Neben dem Flur waren die Küche, die Toilette (soweit nicht separat im hinteren Treppenhaus) und die Dienstbotenkammern.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Berlin-Kreuzberg: Kottbusser Ufer 61, private Weihnachtsfeier
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