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Friedensvertrag

"Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der den Kriegszustand beendet (Frieden) und einen Friedensschluss (definitiver Friedensvertrag) oder dessen wesentliche Bedingungen vorläufig festsetzende Bestimmungen (Präliminarfrieden) enthält. Beide Arten folgen den gleichen Rechtssätzen über Form, Wirkung usw.

Im Gegensatz zum Waffenstillstand ist der Abschluss eines Friedensvertrages in der Gegenwart nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen möglich. Wichtigste Bestandteile von Friedensverträgen sind u. a. schriftlich fixierte Regelungen zu Fragen der territorialen Souveränität und der politischen Verhältnisse, Absichtserklärungen zur künftigen Gestaltung der bi- bzw. multilateralen Beziehungen, Art und Umfang der Entschädigungsansprüche und Konsequenzen im militärischen Bereich, etwa Demobilisierung der Streitkräfte. Ein Friedensvertrag führt zum Vertragsfrieden." - (de.wikipedia.org 14.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Heft: "Mitteilung über die Berliner Konferenz der Drei Mächte", 1945Das Handwerk, 1951James Gillray: Der GesandtenmordLandauer AnzeigerFormularPlakat "Was wir verlieren sollen!"
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