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Arbeitszeit

Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen. Für Selbständige ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit ist Arbeitszeit der Zeitraum, den sie an ihrer Arbeitsstätte zum Zwecke der Erwerbstätigkeit verbringen. Komplementärbegriff ist die Freizeit.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Elektroherd mit ZeitschaltuhrInformationen zum ArbeitsvertragStempeluhrLeitstelle Arbeitswissenschaften, 1971Streik für 35-Stunden-WocheAntrag auf Genehmigung von Überstunden zu Weihnachten, 1954
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