museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de

Bodenschatz

Bodenschätze (seltener im Singular „Bodenschatz“ verwendet) sind nach der Legaldefinition des § 3 Bundesberggesetz (BBergG) mit Ausnahme von Wasser alle festen, gasförmigen oder flüssigen mineralischen Rohstoffe, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen und denen ein wirtschaftlicher Wert zukommt.

[Stand der Information: ]