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Gesetzblatt

Als Gesetzblatt (allgemein abgekürzt GBl.) wird ein Amtsblatt bezeichnet, das den Wortlaut der erlassenen Gesetze oder anderen Rechtsvorschriften (Verordnungen, Richtlinien usw.) in ihrer verbindlichen Fassung wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden. Der Ausdruck bezeichnet sowohl das Gesamtwerk als auch das einzelne (oft mehrseitige) durchnummerierte Blatt dieses Werkes.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kopie Entwurf "Gesetz über die Rechtsstellung der Verfolgten des Naziregimes (VdN-Gesetz)"Broschüre "Monatlicher Bericht über Gesetzgebung und Verwaltung.", 25. September 1944 Heft 16/17Reichsgesetzblatt 1910Reichsgesetzblatt 1921, 2. HalbjahrReichsgesetzblatt 1919Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 (Nr. 6952)
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