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Stadtphysicus

"Ein Stadtphysicus oder Stadtphysikus (von lateinisch physicus, gelehrter „Leib“-Arzt im Gegensatz zum praxisorientierten chirurgicus) bzw. Stadtarzt (auch, etwa im 15. Jahrhundert in Augsburg, als Stadt-Leibarzt bezeichnet) war seit dem Spätmittelalter ein vom Stadtrat (fest) bestallter Arzt und nahm neben seiner privaten Praxis in etwa die Aufgaben eines heutigen Gesundheitsamtes wahr.

Die Bezeichnung Physicus war bis 1901 in Preußen der Titel für den beamteten Arzt.

Der Stadtphysicus war er verantwortlich für hoheitliche Maßnahmen, die die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und die hygienischen Bedingungen in der Stadt betrafen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Aufsicht über die Apotheken sowie die Überwachung von Personen, die sich mit medizinischen Aufgaben befassten, etwa der Hebammen und Bader. Daneben hatte er gerichtsmedizinische Aufgaben wie die Begutachtung von Verletzungen lebender Personen, die äußere Leichenschau und die Durchführung von Leichenöffnungen bei nicht natürlicher und ungeklärter Todesart. In Seuchenzeiten veröffentlichten viele Stadtphysici kleine, gedruckte Ratgeber." - (de.wikipedia.org 15.05.2022)

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