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Standesbeamter

Standesbeamte sind Sachbearbeiter im Standesamt mit notarähnlichen Aufgaben (und einer herausgehobenen Stellung). Sie führen ein eigenes Dienstsiegel und handeln in Auftragsverwaltung bundeseinheitlich nach dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)“.

Haupttätigkeit ist die Sachbearbeitung und Beurkundung von Personenstandsfällen – also Geburten, Eheschließungen, Verpartnerungen und Todesfälle – sowie die damit verbundenen Anliegen der Namensführung (§ 1 PStG). Alle Amtshandlungen mit Ausnahme der Eheschließung bearbeiten sie büromäßig, beispielsweise die Prüfung der Ehefähigkeit. Bei der Beurkundung von Personenstandsfällen – und nur in diesen Fällen – unterliegen die Standesbeamten keiner Weisung (§ 2 PStG). Da Standesbeamte keinen Anspruch haben, nur standesamtliche Tätigkeiten auszuüben, können sie zu anderen Verwaltungstätigkeiten herangezogen werden.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Geburtsurkunde des Standesamtes Soldin [Myślibórz] für Elisabeth Caroline Henriette Quade 1875 (1917)
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