museum-digitaldeutschland
STRG + Y
de

Arbeitszeit

Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen. Für Selbständige ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit ist Arbeitszeit der Zeitraum, den sie an ihrer Arbeitsstätte zum Zwecke der Erwerbstätigkeit verbringen. Komplementärbegriff ist die Freizeit.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Wächteruhr, ortsfest; StanduhrKartenapparat (Stempeluhr)Stempeluhr aus dem Kaelble-WerkStempeluhrArbeitsschauuhr, Typ TPZ 2, Kienzle Apparate, Villingen, um 1950Mehrfachschreiber, Typ MFS, Kienzle Apparate, Villingen, um 1950
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]