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Herzog Anton Ulrich-Museum Die Zeit Kaiser Karls V.

Die Zeit Kaiser Karls V.

Karl V. (1519-1556) hatte in seiner langen Regierung auch Ordnung in die Währungsangelegenheiten zu bringen. In drei großen Reformen, den Reichsmünzordnungen von Esslingen (1524) und Augsburg (1551, 1559), letztere maßgeblich von seinem Bruder Ferdinand (I.) mitgestaltet, wurde versucht, dem Wildwuchs der verschiedensten Sorten, Gewichte und Feingehalte Einhalt zu gebieten. Es musste die Akzeptanz des sächsischen Guldengroschens auf Groschenbasis und des in Kreuzern zählenden österreichisch-süddeutschen Guldiners gegenüber dem Goldgulden durchgesetzt und gleichzeitig auf einen Nenner gebracht werden. 1566, zehn Jahre nach der Abdankung Karls V., gelang der Durchbruch. Der sächsische Taler zu neun Stück aus der Mark Silber (233,8 g) wurde mit 68 Kreuzern bewertet und im Reich zugelassen. Er erlangte in der Folgezeit sogar eine Monopolstellung.

[ 7 Objekte ]

  • Halberstadt: Domkapitel [247b/21]

    Vorderseite: Im Wulstrand links Schild mit dem Brustbild des Hlg. Stephanus, rechts der gespaltene Stiftsschild, dazwischen Kreuzstab. Oben Jahreszahl (15)20.

  • Halberstadt: Domkapitel [248a/1]

    Vorderseite: Hlg. Stephanus mit Buch und Palmzweig nach rechts stehend. Rückseite: Behelmtes Stiftswappen. Provenienz: Magdeburg, Neustädter Fund.

  • Hameln: Stadt [654/2]

    Vorderseite: Stilisierte Münsterkirche, unten davor Mühleisen und Mühlstein auf geschwungenem Schild. Oben im Feld Jahreszahl 56. Rückseite: Gekrönter Reichsadler mit Reichsapfel.

  • Lüneburg: Stadt [655/4]

    Vorderseite: Stadtburg mit drei Türmen, davor Löwenschild. Rückseite: Halbmond mit Gesicht nach links.

  • Reinhart, Hans der Ältere: Karl V. [697/3]

    Vorderseite: Büste Karls V. im reich geschmückten Gewand und Barett mit Zepter und Reichsapfel in den Händen nach rechts. Auf der Brust Orden vom Goldenen Vlies. Rückseite: Bekrönter...

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