Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Herzöge, Grafen, Fürsten
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Cottbus: Herrschaft [18287381]
Geschnittene rechte Hälfte (halbiert). - Der Münzherr dieses stummen Brakteaten, von dem eine geschnittene Hälfte in dem kurz nach 1300 verborgenen Fund von Starzeddel (Starosiedle,...
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Meißen: Konrad [18293199]
Vorderseite: Stehender Markgraf Konrad in Rüstung mit Schwert und Fahnenlanze.
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Meißen: Konrad [18293202]
Vorderseite: Stehender Markgraf Konrad in Rüstung mit Schwert und Lanze zwischen zwei Zinnentürmen.
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Meißen: Konrad [18293207]
Vorderseite: Brustbild des Markgrafen Konrad mit Schwert und Fahne von vorn.
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Meißen: Konrad [18293222]
J. Friedländer hat auf der Kartelle zur Münze in der Sammlung vermerkt: „Heinricus? Etwa Heinrich der Jüngere, von Eilenburg, Makgraf von Meißen.“ Als HEINRICVS ist aber die Umschrift nicht...
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Meißen: Konrad [18293232]
Vorderseite: Zinnentorgebäude mit geschlossenem Tor mit umlaufender Stadtmauer mit Toren und Zinnen über Arkaden. im l. F. oben ein Halbmond und im r. F. oben ein Stern.
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Arnsberg: Konrad II. [18293273]
Vorderseite: Barhäuptiges Brustbild des Konrad II. mit Schwert und Lanze von vorn. Rückseite: Kreuz mit Kugel in den Winkeln.
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