Kgl. Regierung der Pfalz; Kammer der Forsten; Speyer
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Kgl. Regierung der Pfalz; Kammer der Forsten; Speyer
Der aufgerufene Akteur steht in Beziehung (links) zu Objekten, zu denen andere Akteure gleichzeitig in Beziehung (rechts) stehen.
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