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Reichsminister

"Reichsminister hießen die Mitglieder der provisorischen Zentralgewalt des kurzlebigen deutschen Reiches von 1848/49 sowie die der Regierungen des Deutschen Reichs zwischen 1919 und 1945.

In den Jahren 1848/1849 handelten, anstelle des Bundestags des Deutschen Bundes, die Frankfurter Nationalversammlung als Parlament und die von ihr eingesetzte provisorische Zentralgewalt als Regierung. Nach dem Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 ernannte der Reichsverweser die Reichsminister. Mit dem Ende der Zentralgewalt am 20. Dezember 1849 endete die Tätigkeit der Reichsminister.

In der Zeit des Deutschen Kaiserreichs zwischen 1871 und 1918 gab es keine kollegiale Reichsregierung mit Ministern, sondern nur einen Reichskanzler als einzigem verantwortlichen Minister. Die Staatssekretäre der obersten Reichsbehörden, der Reichsämter, waren formell Untergebene des Kanzlers. Anstelle von Reichsregierung sprach man von einer „Reichsleitung“." - (de.wikipedia.org 10.06.2022)

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