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Erna Wazinski (1925-1944)

Erna Wazinski wurde im Juli 1944 zur Arbeit in der Braunschweiger Rüstungsproduktion verpflichtet. Nach dem schweren Luftangriff auf das Stadtgebiet vom 14. auf den 15. Oktober rettete sie Kleidungstücke und Schmuck aus den Trümmern ihres zerstörten Wohnhauses. Sie wurde von Nachbarn denunziert und am 21. Oktober 1944 vor dem Sondergericht Braunschweig nach § 1 der „Volksschädlingsverordnung“ wegen „Plünderns“ zum Tode verurteilt. Am 23. November 1944 wurde Erna Wazinski im Strafgefängnis Wolfenbüttel hingerichtet.

Auf Antrag der Mutter hob das Landgericht Braunschweig das Urteil am 5. April 1952 posthum auf und verurteilte Erna Wazinski zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen Diebstahls. Weitere Anträge der Mutter der Verurteilten auf Wiederaufnahme des Verfahrens in den Jahren 1960 und 1966 blieben erfolglos. Erst am 19. März 1991 sprach das Landgericht Braunschweig Erna Wazinski aufgrund neuer Beweismittel posthum frei.

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