"Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst im Januar 1902 wurde niedergeschrieben, dass es zur öffentlichen Aufführung eines musikalischen Werkes der Genehmigung eines jeden Autors bedarf.
In der Folge wurde von der Genossenschaft Deutscher Tonsetzer (GDT) am 1. Juli 1903 die Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht (AFMA) gegründet ...
1909 gründete die GDT eine zweite Gesellschaft, welche sich ausschließlich mit der Verwertung mechanischer Vervielfältigungsrechte für Schallplatten befasste, die Anstalt für mechanisch-musikalische Rechte GmbH (AMMRE)." (https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_musikalische_Auff%C3%BChrungs-_und_mechanische_Vervielf%C3%A4ltigungsrechte - 25.08.2020)
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