Der Hüttenvertrag ist eine 1968 geschlossene und 1985 verlängerte Vereinbarung, die eine Deckung des prognostizierten Steinkohlebedarfs in Deutschland durch inländische Steinkohle bis zum Jahr 2000 vorsah. ...
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Die Differenz zwischen einheimischem Kostendeckungspreis und Weltmarktpreis sollte überwiegend vom Staat übernommen werden.