"Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil eine gerichtliche Entscheidung, für die das Prozessrecht ausdrücklich eine Entscheidung unter dieser Bezeichnung vorsieht (Beispiel: § 300 Abs. 1 ZPO).
Das Urteil ...
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unterscheidet sich vom richterlichen Beschluss dadurch, dass ein Urteil in der Regel aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergeht. Ein Beschluss setzt das nicht voraus, beispielsweise bei eilbedürftigen Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz (Beispiel: § 80 Abs. 7 VwGO). Urteile sind mit Berufung und Revision, Beschlüsse hingegen mit der Beschwerde anfechtbar. Ein Urteil ist daher in erster Instanz nicht automatisch rechtskräftig. " - (de.wikipedia.org 11.12.2021)