"Polizeifahrzeuge sind Dienstfahrzeuge der Polizei und zählen zu deren Führungs- und Einsatzmittel. Die überwiegende Anzahl der Polizeifahrzeuge sind uniformierte Kraftfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge), die auch verkehrsrechtliche Wegerechte in ...
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Anspruch nehmen können. Sie sind ein unentbehrliches Arbeitsmittel im Außendienst (z. B. Streifendienst, Überwachung des fließenden Verkehrs, Eskorten bei Staatsbesuchen und geschlossene Einsätze)." - (de.wikipedia.org 08.11.2021)