"Unter einem Screenshot (männlich; von engl. [ˈskɹiːnʃɔt], auch Bildschirmfoto; selten Bildschirmabzug, Bildschirmkopie, Snapshot, früher auch Hardcopy) versteht man in der EDV die fotoähnliche Abbildung des aktuellen ...
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grafischen Bildschirminhalts oder eines Teils davon. Das Abspeichern erfolgt typischerweise in eine Datei oder die Zwischenablage. Ein Screenshot kann aber auch direkt über einen angeschlossenen Drucker ausgegeben werden. Das Abfotografieren eines Bildschirms mittels einer Kamera wird ebenfalls darunter verstanden. Screenshots können Urheberrechtsprobleme aufwerfen. Eine beliebige Verwendung ist oft aus lizenzrechtlichen Gründen nicht möglich." - (de.wikipedia.org 09.08.2021)