Sargschilde dokumentierten beim Leichenzug vom Wohn- bzw. Sterbehaus zum Friedhof und während des Zeremoniells die Zugehörigkeit des Verstorbenen zu seinem Handwerk, aber auch die Verbundenheit der Zunftgenossen mit ihrem verstorbenen Mitglied und dessen Familie. Neben Sargschilden gehörte auch das den Sarg bedeckende Bahrtuch und ein Sargauflagekreuz zum zunftspezifischen und zunfteigenen Leichenschmuck. Sargschilde wurden mit Gurten über dem Bahrtuch angebracht (daher die Bezeichnung "Bahrtuchschild"). Für ihre Plazierung gab es wohl exakte Vorschriften: paarweises Anbringen zu Haupt und Füßen des Verstorbenen sowie ober- und unterhalb der linken und rechten Hand. Überkommen sind meist farbig gefaßte Schilde aus Metall (Kupfer, Messing, Zinn, Silber), aber auch aus Holz mit Malerei auf Leinen sowie den sog. Sarglappen aus Textil mit Perlen- und Seidenstickerei. Sargschilde lassen sich zwischen dem 18. und 19. Jahrhundert nachweisen, Sarglappen bereits für das 17. Jahrhundert. In adligen Kreisen wurden Bahrtuchschilde im Sinne einer Ahnengalerie gestaltet. Das gezeigte Sargschild weist typische Gestaltungselemente auf: Neben Töpferscheibe und Vase (beides belegt die Zugehörigkeit zur Töpferinnung) treten Datierung und Initialen - vermutlich des Sargschildstifters bzw. des Zunftmeisters, in dessen Amtszeit die Anschaffung erfolgte. Ungewöhnlicher sind andere Sargschilde, auf denen die Verstorbenen namentlich genannt werden (was wiederholte Nutzung ausschloß). Diese "individuellen" Schilde wurden in der Regel fest mit dem Sarg verbunden und ersetzten die Sarginschrift.