Der Wanderpass wurde am 4. 8. 1862 auf den Uhrmachergehilfen Carl Wilhelm Friedrich Mendau aus Tangermünde ausgestellt. Darin wird ihm die Erlaubnis zur Wanderschaft erteilt. Gleichzeitig weist der Handwerker damit nach in welchen Orten er nach Arbeit gefragt bzw. auch gefunden hat. Vor Erlangung des Meisterrechts war es notwendig eine bestimmte Zeit auf der Wanderschaft zuzubringen. Im Anhang des Passes befindet sich das "Regulativ in Betreff des Wanderns der Gewerbs- Gehülfen". Uhrmachergehilfe Mendau war bis Juni !883 im Lande unterwegs.