Immer wieder wurden Angehörige der Familie Harkort vom Gut Harkorten bei Haspe mit Funktionen in der Landesverwaltung betraut. Bereits Johann Caspar I. Harkort (*1648, †1714) betätigte sich im letzten Drittel des 17. Jahrhundert als Receptor des Gerichts Hagen. Er war für die Einziehung von Steuern und Kontributionen verantwortlich. Als Steuereintreiber kam er einer nicht beliebten und wenig angesehenen Aufgabe nach. Auf der anderen Seite förderte Harkort durch die genaue Amtsführung sein Ansehen bei der Obrigkeit.
Der Siegelstempel gehörte seinem Sohn Bernhard Dietrich Harkort. Er wurde 1685 als achtes Kind von Johann Caspars Ehefrau Ursula Katharina Hobrecker (*1652, †1724) geboren. Die Tauf- und Namenspaten waren der Lübecker Kaufmann und Ratsherr Franz Bernhard Rodde, ein langjähriger Handelspartner seines Vaters, und der Gutsbesitzer Dietrich Schulte zu Werdringen. Nach einem vierjährigen Studium an der Universität Köln immatrikulierte er sich im April 1704 für ein weiteres Jahr an der Universität Duisburg. Bernhard Dietrich schrieb sich Harcort, sein Siegel zeigt das Harkortsche Familienwappen. Die Abkürzungen J.U.L. (Juris Utriusque Licentiatus) weisen ihn als Lizentiat beider Rechte, [&] JUD[EX] als Richter in Langen[dree]r aus. Das Gericht Langendreer gehörte zum Amt Bochum. Die Gerichtsherrschaft übten seit 1611 die Herren von Borch aus, sie saßen auf dem Adelssitz Langendreer.
In seinem Amt als Märkischer Syndikus und Beamter vertrat Bernhard Dietrich Harkort die Landstände (Ritterschaft, Städte) der Grafschaft Mark in rechtlichen Fragen. Der bei seiner Klientel offenbar beliebte Jurist galt als kulturell bewandert und pflegte einen herrschaftlichen Lebensstil. Als Wohnsitz war ihm ein Teil des im Besitz der Herren von Syberg befindlichen Adelssitzes Haus Busch bei Boele zur Verfügung gestellt worden. Dort starb Bernhard Dietrich 1752 unverheiratet und kinderlos. Er hinterließ ein Barvermögen von 5.000 Reichstalern sowie zahlreiche Briefe, Urkunden, Bücher und umfangreichen Hausrat. Um ausstehende Forderungen an Dritte von über 7.000 Reichstalern kam es zu einem 60-jährigen Rechtsstreit. Seine bewegliche Habe wurde auf Veranlassung seines Neffens Johann Caspar IV. verbrannt. Der Siegelstempel blieb erhalten – er ist die einzige Hinterlassenschaft des ersten Akademikers in der Familie Harkort.
Ralf Blank