Bambusschaft mit eingesetztem Holzschaft ohne Spitze. Im Schäftungsbereich mit Bast verstärkt. Am unteren Ende dieses eingesetzten Holzschaftes beindet sich eine Kerbe, die vermutlich zur Aufnahme der Bogensehne diente.
Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.