Zweiseitiger handschriftlicher Brief vom 31. Mai 1849.
Es handelt sich um ein offizielles Schreiben des von der "Provisorischen Regierung der Rheinpfalz" eingesetzten Civilcommissärs Georg Hillgärtner in Frankenthal an den Pater Franz Schuck.
Um die Finanzierung der neuen Regierung zu sichern, wurden Zwangsanleihen bei wohlhabenden Pfälzern beschlossen, was allerdings sehr umstritten war. Die Beträge wurden je nach Einschätzung der jeweiligen Vermögen festgesetzt.
In diesem speziellen Fall soll der Pater Schuck 1300 Gulden innerhalb einer Frist von drei Tagen bei dem pfälzischen Einnehmer Schmahl hinterlegen.
Es folgen ein Appell an Schucks Patriotismus und im gleichen Zug die Drohung mit Zwangsmaßnahmen, wie Verhaftung und Beschlagnahmung des Vermögens.
Dat.: 31. Mai 1849