Mit dem Westfälischen Frieden wurde das Halberstädter Bistum säkularisiert und als selbstständiges Fürstentum in das Kurfürstentum Brandenburg eingegliedert. Der Landesherr war fortan der Kurfürst von Brandenburg. Das Fürstentum behielt eine eigene Regierung mit einer städtischen Verfassung.
Am 3. April 1650 huldigte man auf dem Holzmarkt dem neuen Landesherrn Friedrich Wilhelm (1648-1688), Kurfürst zu Brandenburg.
Grundsätzlich änderte sich im Münzwesen der Stadt durch die Eingliederung in das Kurfürstentum nichts, denn der Münzfuss stimmte mit dem Brandenburgischen überein. Ebenfalls blieb das Münzprivileg bei Domkapitel und Stadt, auch wenn sie es kaum noch nutzten. Damit das 1653 vom Großen Kurfürsten zugesicherte Münzprivileg nicht verfiel, erbat man sich 1690 beim Kurfürsten die Erlaubnis zur Ausmünzung und beauftragte 1691 die Prägung von Talern. Da die Münzstätte in Halberstadt nicht mehr existierte, wurden sie in der Münzstätte Magdeburg vom Meister Sehlen geprägt. Die Vorderseite zeigt das behelmte Stadtwappen mit gegittertem zweitem Feld im reich verzierten ovalen Schild. Zu beiden Seiten kann man das kleine Münzmeisterzeichen IC - S* erkennen. Auf der Rückseite steht der heilige Stephanus und hält in der Rechten das Buch mit drei Steinen und in der linken Hand den Palmzweig. (C. Heinevetter)