Arbeitsordnung des VEB Chemiekombinat Bitterfeld/Stammbetrieb. Ordnung stammt aus dem Bereich P17W Edelsteine. Es gibt die Grundsatzordnung Nr. 1779 wieder und besaß ihre Gültigkeit ab dem 1. Januar 1979. Damit trat die bis dahin gültige Arbeitsordung des VEB CKB vom 1. August 1972 außer Kraft.
Gliederung der Arbeitsordnung:
1. Grundsätze
2. Leitung des Stammbetriebes
3. Begründung, Änderung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses
4. Aurbeitsaufgaben und Arbeitspflichten
5. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gewährleistung von OSSD
5. Arbeitszeit, Lohnzahlung, Urlaub und freistellung
7. Qualifizierung
8. Auszeichnung
9. Nutzung betrieblicher Einrichtungen
10. Disziplinarische Verantworlichkeit
11. Materielle Verantworlichkeit der Werktätigen, Schadenersatzleistungen des Stammbetriebes
12. Sicherung der Gesetzlichkeit
13. Schlußbestimmungen
Unterzeichnet wurde die Arbeitsordnung am 27. Dezember 1978 vom Kreisvorstand IG Chemie, Glas und Keramik, und Heinz Schwarz, dem Generaldirektor des VEB CKB.